Mindestlohn 2026

13,90 Euro brutto für jede Zeitstunde.

01 / HÖHE

Seit 1. Januar 2026 gilt 13,90 Euro.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. Branchenmindestlöhne oder Tarifverträge können höhere Werte vorsehen.

02 / GELTUNG

Grundsätzlich für Beschäftigte in Deutschland.

Der Mindestlohn gilt unabhängig von Nationalität und Beschäftigungsumfang, also grundsätzlich auch für Teilzeit, Minijobs, Saisonarbeit und ausländische Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten.

03 / AUSNAHMEN

Nicht jeder Tätigkeitstyp fällt darunter.

Ausnahmen betreffen unter anderem Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, bestimmte Praktika, Ehrenamt und in den ersten sechs Monaten unter bestimmten Voraussetzungen zuvor langzeitarbeitslose Personen. Der konkrete Status muss geprüft werden.

04 / ARBEITSZEIT

Entscheidend sind tatsächlich geleistete Stunden.

Vergütung und anrechenbare Arbeitszeit bestimmen den effektiven Stundenlohn. Ob Bereitschaft, Vor- und Nacharbeit oder Wegezeit als Arbeitszeit zählt, hängt von den Umständen ab.