43,38 Stunden bei Mindestlohn.
603 Euro geteilt durch 13,90 Euro ergeben maximal 43,38 Stunden pro Monat. Bei höherem Stundenlohn sinkt die zulässige Stundenzahl.
Minijob 2026
regelmäßig im Monatsdurchschnitt
603 Euro geteilt durch 13,90 Euro ergeben maximal 43,38 Stunden pro Monat. Bei höherem Stundenlohn sinkt die zulässige Stundenzahl.
Sie orientiert sich an zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Deshalb steigt sie, wenn der gesetzliche Mindestlohn angehoben wird.
Unvorhersehbare und gelegentliche Überschreitungen können unter Voraussetzungen unschädlich sein. Die Minijob-Zentrale beschreibt Umfang und Grenzen; eine geplante dauerhafte Überschreitung ist etwas anderes.
2026 reicht der Übergangsbereich grundsätzlich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro regelmäßigem Monatsentgelt. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung übernimmt der Arbeitgeber.